Sie haben mehrere Möglichkeiten, den Katzenschutzfonds zu unterstützen. Wählen Sie zwischen einer Überweisung auf unser Stiftungskonto, einer direkten Paypal-Spende oder einem klassischen Lastschriftmandat. Um Ihre Spende bis 200 € steuerlich abzusetzen, ist die Vorlage des entsprechenden Kontoauszuges ausreichend. Bei höheren Spenden senden wir Ihnen auf Wunsch gerne eine entsprechende Spendenbscheinigung zu.
Unterstützen Sie uns direkt mit einer Überweisung auf unser Stiftungskonto:
Stiftung Katzenschutzfonds
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Tierliebe währt ein Leben lang – und manchmal darüber hinaus.
Schon unsere Gründerin Dr. Dorit Clauss war davon überzeugt, auch nach Ihrem Ableben im Tierschutz noch etwas bewegen zu können – und sie hatte Recht. Dank ihrem Nachlass konnten wir diese Stiftung gründen, die sich für Rettung obdachloser und kranker Katzen im Großraum Berlin einsetzt.
Auch mit Ihrem Nachlass können Sie helfen, bedürftigen Katzen eine bessere Zukunft zu ermöglichen. Die Stiftung Katzenschutzfonds ist als gemeinnützige Organisation von der Erbschafts- und Schenkungssteuer bereit und kann Ihren Nachlass ohne Abzüge zu Gunsten der Vierbeiner einsetzen.
Sie haben die Möglichkeit, die Stiftung Katzenschutzfonds als Allein- oder Miterben in Ihr Testament einzusetzen oder mit einem Vermächtnis testamentarisch zu bedenken. Damit Ihr Letzter Wille wie gewünscht und mit Umsicht und Sorgfalt umgesetzt werden kann, informieren wir Sie gern in einem persönlichen Gespräch über alle Zuwendungsmöglichkeiten.
Ihr persönlicher Ansprechpartner
Email: david@katzenschutzfonds.org
Telefon: 0163 / 2712 740
Weitere Informationen rund um das Thema Testament finden Sie außerdem auf der Informationsseite www.testament-schreiben.com.